Neue Zukunftschancen für 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche

Bildungs- und Teilhabepaket

Anträge auf Leistungen können bei Jobcentern, Kommunen und Familienkassen gestellt werden - Frist für rückwirkende Beantragung läuft

Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket ist am 29. März 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das ist der offizielle Startschuss für bessere Entwicklungschancen von bedürftigen Kindern in Deutschland. Das neue Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt bundesweit ca. 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II oder SGB XII sind (also Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten) oder den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Bildungs- und TeilhabepaketDas Abrechnungsverfahren soll so unkompliziert wie möglich gehalten werden. So kann z.B. ein Gutschein für die Leistungsberechtigten ausgestellt oder das Geld, z.B. der Mitgliedsbeitrag für einen Verein, an die Anbieter (Partner) direkt überwiesen werden. Ab sofort kann die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Angeboten wie Nachhilfe, Musikschule, Sport, Mittagessen in Hort und Schule oder Klassenausflügen beantragt werden.

Zuständig und Träger der Leistung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (also bei Beziehern von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II) sind die Kreise und kreisfreien Städte, deren Aufgaben im Kreis Pinneberg im zuständigen Jobcenter wahrgenommen werden.

Das Jobcenter hat über die Internetseite http://www.jobcenter-kreis-pinneberg.de/ Informationen sowie ein Antragsformular hinterlegt.

Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Sozialämter (erreichbar zum Beispiel im Rathaus oder in der Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner und klären Einzelheiten. Dort können bis auf weiteres auch Anträge gestellt werden, die dann an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Das Antragsformular für Sozialhilfeempfänger ist der Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Von Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, nimmt die Familienkasse übergangsweise bis zum 31. Mai 2011 die Anträge entgegen. Um Leistungen rückwirkend erstattet bekommen zu können, reicht es auch für diese Familien zunächst, einen Antrag zu stellen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt die Kreise und auch die Länder bei der Umsetzung und hat auf der Internetplattform http://www.bildungspaket.bmas.de/ vertiefte Informationen für alle Beteiligten hinterlegt

Vordrucke:

Ihre Ansprechpartner

drucken |  als PDF

Frau Szimmuck-Hapke

Fachdienst Soziales

Team Soziale Sicherung

Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder

Telefon: 04121/ 4502-3485

FAX:  04121/ 4502-93485

Raum: 3205

E-Mail:  p.szimmuck-hapke@kreis-pinneberg.de

Frau von Elling

Fachdienst Soziales

Team Soziale Sicherung

Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder

Telefon: 04121/ 4502-3492

FAX:  04121/ 4502-93492

Raum: 3205

E-Mail:  n.vonelling@kreis-pinneberg.de

Frau Voß

Fachdienst Soziales

Team Soziale Sicherung

Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder

Telefon: 04121/ 4502-3486

FAX:  04121/ 4502-93486

Raum: 3205

E-Mail:  s.voss@kreis-pinneberg de