Die Teams Bauaufsichtsbezirk 1/ Bauaufsichtsbezirk 2 nehmen die Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde wahr für alle Gemeinden und Städte des Kreises Pinneberg mit Ausnahme der Städte Elmshorn, Pinneberg und Wedel.
Unsere Teams kümmern sich um Belange des öffentlichen Baurechts. Sie bearbeiten in diesem Zusammenhang Ihre Bauanträge, Bauanzeigen, Bauvoranfragen, Anträge auf Abgeschlossenheit und Baulasten.
Bei größeren Objekten führen unsere Baukontrolleure eine begleitende Bauüberwachung durch.
Unsere Brandschutzingenieure sind für das gesamte Kreisgebiet zuständig. Sie führen Brandverhütungsschauen durch und nehmen Stellung zu Baugesuchen hinsichtlich des Brandschutzes.
Weiterführende Informationen:
> Zuständigkeiten der Bauaufsicht, des Brandschutzes und der Baukontrolle
> Vordrucke und Formulare im bauaufsichtlichen Verfahren
> Bauaufsichtliche Verfahren in SH (Bauantrag/ Genehmigungsfreistellung/ Bauvoranfrage)
> Verfahrensfreies Bauen in Schleswig-Holstein
> Energieausweise nach der Energieeinsparverordnung
> Abgeschlossenheit nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Externe Informationen:
> Landesrecht Schleswig-Holstein
> Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
> Architektenkammer Hamburg
> Architektenkammer Niedersachsen
> Schornsteinfeger im Kreis Pinneberg