Private Leistungen müssen
- aus Eigenmitteln und Spenden von NROs (einschließlich Mitgliedsbeiträgen) finanziert werden.
Unter dieser Bedingung können Sie folgende Leistungen melden:
- Leistungen von NROs für Projekte in Entwicklungsländern entsprechend der Länderliste der OECD
-
Entwicklungsleistungen, die in Deutschland erbracht werden
- Zum Beispiel Maßnahmen der entwicklungspolitischen Bewusstseinsbildung wie Vorträge, Broschüren, Diskussionsrunden
-
Verwaltungs-, Personal-, Reise- und Transportkosten
- Diese müssen für die Erbringung der Leistungen der Entwicklungszusammenarbeit notwendig sein.
Beispiele für anrechenbare Leistungen sind:
- Friedensicherung
- zivile Polizeiarbeit
- soziale und kulturelle Vorhaben
- Flüchtlingshilfe
- Forschung
- Terrorismusbekämpfung
- Studienplatzkosten
Folgende Leistungen können Sie nicht melden:
-
Maßnahmen kirchlicher Organisationen wie
- Seelsorge
- Ausbildung von Priestern
- Bau von Kirchen
- Leistungen an Übergangsländer, die nicht in der aktuellen Liste der Entwicklungsländer der OECD genannt sind
- öffentliche Zuschüsse
-
Gelder, die an andere deutsche Organisationen für deren Projekte weitergegeben werden.