Ob grauer Lappen oder rosa Fahrerlaubnis – nach und nach müssen die alten Führerscheine in den einheitlichen EU-Kartenführerschein getauscht werden. Aktuell sind die Jahrgänge 1953 bis 1958 aufgefordert, sich um den Pflichtumtausch zu kümmern. Doch bis zum Ende der eigentlichen Frist – dem 19. Januar dieses Jahres – wird das nicht allen...