Für bestimmte Waffen und Waffenteile gelten seit dem 1. September 2020 neue Regelungen. Die Übergangsfrist endet am 1. September 2021. Nach Ablauf der Frist drohen nach dem Waffengesetz strafrechtliche Konsequenzen. Folgende Waffen und Waffenteile sind davon betroffen: bisher freie Waffenteile, wie z. B. Gehäuse und Verschlussträger Salutwaffen...