Die Allgemeinverfügung regelt die Schutzmaßnahmen für Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten, von denen mehr als 30 % Beschäftigte Leih- oder Zeitarbeiter bzw. Beschäftigte eines Werkunternehmens sind. Die bisher geltende Allgemeinverfügung vom 10.08.2020 wird aufgehoben und durch diese ersetzt. Pressemitteilung vom 28.08.2020...