„An gesetzliche Vorgaben müssen wir uns halten. Was wir aber verändern können, ist der Prozess, mit dem wir die Vorgaben erfüllen“, sagt Robert Schwerin, Fachbereichsleiter Bevölkerungsschutz, Zuwanderung und Gesundheit beim Kreis Pinneberg. „Wir haben deshalb unsere Arbeitsabläufe kritisch überprüft und neu aufgestellt, sodass wir jetzt sehr viel schneller und damit kundenfreundlicher unterwegs sind.“
Eine wesentliche Rolle spielt dabei auch die Digitalisierung. Einbürgerungsanträge werden zukünftig in den allermeisten Fällen über den Online-Antrag auf der Webseite des Kreises entgegengenommen. Der darin enthaltene Quick-Check prüft noch vor dem offiziellen Antrag, ob alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sind. Das spart Zeit und schafft Klarheit.
Auch das Personal kann besser eingesetzt werden. So sind einzelne Sachbearbeitende jetzt spezialisiert darauf, die eingehenden Einbürgerungsanträge zu erfassen, zu vervollständigen und vorab auszuwerten. Dadurch haben die über die Anträge entscheidenden Mitarbeitenden mehr Kapazitäten und erhalten nur noch vollständige Anträge.
Das jedoch sind immer noch viele. Allein im Jahr 2024 sind rund 2.200 Einbürgerungsanträge gestellt worden. Abgeschlossen werden konnten jedoch nur rund 720 Verfahren. Zum Vergleich: Zwischen 2013 und 2021 waren es durchschnittlich 500 Anträge im Jahr. 2022 waren es 800 und 2023 bereits rund 1.400.
Alle bereits laufenden Einbürgerungsanträge werden jetzt nach und nach neu überprüft. Wo etwas fehlt, werden die Antragstellenden in den kommenden Wochen schriftlich gebeten, ihre Unterlagen zu aktualisieren oder zu ergänzen. So können diese Alt-Anträge entscheidungsreif übergeben und anschließend abgeschlossen werden.
„Aktuell sind noch mehr als 3.000 Einbürgerungsanträge zu bearbeiten. Auch mit unseren schlankeren Verfahren wird es einige Monate dauern, bis wir das aufgeholt haben“, sagt Schwerin. „Ich freue mich aber sehr, dass wir die Optimierungsarbeiten abgeschlossen und jetzt einen ganz klar besseren Prozess haben. Für die Menschen, die sich auf den Weg der Integration begeben, ist es einfach nicht in Ordnung, so lange auf die Einbürgerungsentscheidung warten zu müssen. Und auch für die Mitarbeitenden der Zuwanderungsbehörde ist es frustrierend, mit stetig wachsenden Stapeln zu kämpfen. Das haben wir angepasst.“
Die Zuwanderungsbehörde hat zurzeit 59 Mitarbeitende, die sich nicht nur um Einbürgerungen, sondern um insgesamt etwa 51.000 Menschen kümmern, die ohne deutschen Pass im Kreis Pinneberg leben.
Mit dem digitalen Einbürgerungsantrag setzt die Kreisverwaltung einen Prozess nach dem Online-Zugangsgesetz (OZG) um. Der Online-Dienst „Einbürgerung“ ist als EfA-Dienst vom Land Nordrhein-Westfalen entwickelt und vom Kreis Pinneberg auf die vor Ort geltenden Anforderungen angepasst worden. Eine Einreichung per E-Mail ist nicht mehr vorgesehen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Antrag auf Einbürgerung auf dem Postweg einzureichen.
Foto: Robert Schwerin, Fachbereichsleiter Bevölkerungsschutz, Zuwanderung und Gesundheit beim Kreis Pinneberg
Medieninformation vom 08.04.2025