Am gestrigen Donnerstag hat sich das Verwaltungsgericht in Schleswig mit einer Klage der Afd-Fraktion des Pinneberger Kreistags gegen den Kreistag befasst. Es ging um die Frage, ob es rechtens ist, dass eine Fraktion zwar das Vorschlagsrecht für den Posten eines Ausschuss-Vorsitzenden und einen stellvertretenden Ausschuss-Vorsitzenden hat, damit aber nicht der Anspruch besteht, dass die vorgeschlagene Person gewählt wird.
Zum Hintergrund: In jeder der Kreistags-Sitzungen seit der konstituierenden Sitzung hat die AfD-Fraktion jeweils einen Vorschlag gemacht für den Ausschuss-Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses und den stellvertretenden Ausschuss-Vorsitzenden des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport. In insgesamt zwölf Wahldurchgängen haben die Vorschläge in offener und auch in geheimer Wahl keine Mehrheit gefunden. Entsprechend übernimmt im Jugendhilfeausschuss der stellvertretende Ausschuss-Vorsitzende die Arbeit des Ausschuss-Vorsitzenden.
„Die 6. Kammer hat heute in zwei Kommunalverfassungsstreitverfahren der jeweiligen AfD-Fraktionen gegen die Kreistage Stormarn (6 A 29/23) und Pinneberg (6 A 33/23) die Klagen der Fraktionen abgewiesen.
Die Richterinnen und Richter entschieden, dass keine Rechtsverletzung darin liege, dass die Kreistage die von den jeweiligen AfD-Fraktionen vorgeschlagenen Ausschussvorsitzenden nicht gewählt hätten. Aus der Kreisordnung ergebe sich, dass der Kreistag die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse wählt.
Zwar stehe das Vorschlagsrecht nach der Kreisordnung den Fraktionen zu. Hieraus folge aber aus Sicht der Richterinnen und Richter kein intendiertes Ergebnis. Mit anderen Worten: Die Kreisordnung sehe ein Recht auf Wahl vor, jedoch kein Recht darauf, gewählt zu werden. Der Minderheitenschutz und das Recht auf Chancengleichheit, dem dieses Vorschlagsrecht Rechnung trage, sei nicht verletzt. Auch liege keine Einschränkung des freien Mandats darin, dass die Landesvorsitzenden von CDU, Grünen, SPD, FDP und SSW in einer gemeinsamen Presseinformation vom 9. Juni 2023 ihren Kommunalvertretern geraten hatten, Vertreter der AfD nicht in herausgehobene Positionen der Kommunalvertretungen zu wählen. Mit dieser Presseinformation werde nicht in das freie Mandat der Kreistagsabgeordneten, das in der Presseinformation auch aufgeführt wird, eingegriffen. Letztlich sei die Wahl der AfD-Fraktionsmitglieder zu Ausschussvorsitzenden lediglich an der fehlenden Mehrheit gescheitert.
,,Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Klägerinnen können binnen eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragen.“
Für den Kreistag in Pinneberg bedeutet das Ergebnis, dass es so weitergehen kann wie bisher auch. Die nächste Kreistags-Sitzung findet statt am Mittwoch, 21. Mai.
Medieninformation vom 11.04.2025