Einbürgerung

Die Abteilung Zuwanderung und Integration ist zuständig für die Einbürgerung, also den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit langer Aufenthaltsdauer in Deutschland und auf Antrag. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Einbürgerungsrecht. Bei Fragen und Informationen zum Staatsangehörigkeitsrecht, z.B. Beibehaltungsgenehmigung, Staatsangehörigkeitsausweis oder Optionspflicht, klicken Sie bitte HIER.

Das Land Schleswig-Holstein hat sich mit dem Flüchtlingspakt aus dem Jahr 2015, die Etablierung eines lokal abgestimmten Aufnahme- und Integrationsmanagement in den Kreisen und kreisfreien Städten zum Ziel gesetzt. Der Kreis Pinneberg unterstützt mit dem „Handlungskonzept Integration“ dieses Ziel und die Förderung. Die Einbürgerung als solches ist dabei nicht nur ein wichtiger Meilenstein im Integrationsprozess, sondern soll den Schlussstein einer gelungenen Integration darstellen.

Die folgenden Informationen sollen Ihnen den Ablauf und die Voraussetzungen für die Einbürgerung erklären und versuchen bereits bestehende Fragen zu beantworten. Sollten Sie Ihre gesuchte Information nicht finden, dann setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.


Das Staatsangehörigkeitsgesetz wurde reformiert

Die Bundesregierung hat das Staatsangehörigkeitsgesetz reformiert und tritt am 27.06.2024 in Kraft. Ab diesem Datum sind die Hinnahme von Mehrstaatigkeit erlaubt, die für die Einbürgerung erforderlichen Voraufenthaltszeiten werden von acht auf fünf Jahre verkürzt und Erleichterungen für die Gastarbeitergeneration werden eingeführt. Die folgenden Informationen beziehen sich noch auf das bisherige Staatsangehörigkeitsgesetz. Wir arbeiten daran, die Informationen für Sie schnellstmöglich zu überarbeiten und zu aktualisieren.