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Das Finanzwesen der öffentlichen Haushalte befindet sich seit mehreren Jahren im Umbruch. So wurden in vielen Verwaltungen z.B. die Budgetierung und die Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt. Bisher wird in fast allen Kommunen die Kameralistik als Buchungssystem eingesetzt. Derzeit wird ein neues kommunales Rechnungswesen auf Basis der kaufmännische doppelten Buchführung für die öffentlichen Haushalte in allen Bundesländern vorbereitet. Bestandteile werden ein neues Haushaltsrecht mit der Kosten- und Leistungsrechnung, der Budgetierung und einer Produktorientierung (Produkthaushaltsplan) sein. Das neue Finanzwesen wurde in verschiedenen Bundesländern wie z.B. Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen unter unterschiedlichen Namen wie z.B. Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) oder Kommunales Rechnungs- und Steuerungssystem (NKRS) entwickelt. Unter Berücksichtigung bestimmter landesspezifischer Besonderheiten sind die wesentlichen Inhalte der Modelle aber identisch.
In Schleswig-Holstein wurden die Vorarbeiten für das Gesetzgebungsverfahren für das neue kommunale Finanzmanagement im August 2007 abgeschlossen. Am 22.08.2006 hat die Landesregierung als 1. Schritt das Doppik-Einführungsgesetz in das Parlament zur Beratung eingebracht. Das Gesetz wird zum 21.12.2006 verkündet und bildet den Grundstein für das neue Haushaltsrecht in Schleswig-Holstein.
Der Kreis Pinneberg hat sich an Arbeitsgruppen z.B. beim Landkreistag und beim Innovationsring für die Weiterentwicklung des kommunalen Haushaltsrechts beteiligt.
Weitere Dokumentationen zur Verwaltungsmodernisierung in Schleswig-Holstein erhalten Sie unter dem Link InForM. Der Landtag hat in seiner 46. Sitzung am 13. Dezember 2006 das Doppik-Einführungsgesetz nach zweiter Lesung verabschiedet. Das Gesetz wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt am 21. Dezember 2006 veröffentlicht. Die GemHVO-Doppik und andere Verordnungen wurden im Sommer 2007 bekannt gemacht und stehen damit als Handlungsgrundlage zur Doppik zur Verfügung.
Das neue kommunale Finanzwesen (NKF) wird auch als drei Komponentenrechnung bezeichnet. Zu ihr gehören die folgenden Teilbereiche des Rechnungswesens: Finanzrechung / Bilanz / Ergebnisrechnung.
Die Bilanz entspricht der Vermögensrechnung des kaufmännischen Rechnungswesens unter Beachtung kommunaler Besonderheiten. Die Finanzrechnung beinhaltet alle Ein- und Auszahlungen und entspricht etwa einer Cash-Flow-Rechnung nach IAS. Insbesondere mit der Finanzrechnung unterscheidet sich die kommunale Doppik von der doppelten Buchführung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). In der Ergebnisrechnung werden alle Erträge und Aufwendungen dargestellt. Es handelt sich damit um eine Gewinn- und Verlustrechnung (etwa nach Handelsrecht).
Daneben ist im neuen kommunalen Finanzwesen eine Anlagebuchführung zur Berechnung der Abschreibungen und der Vermögenswerte pflichtig zu führen. Die Kosten- und Leistungsrechnung ist zwar grundsätzlich freiwillig, wird aber tatsächlich für die Gebühren- und Entgeltkalkulation sowie die interne Leistungsverrechnung und die Steuerung einer Verwaltung benötigt. Die notwendigen rechtlichen Grundlagen für das neue Finanzwesen wurden vom Land erstellt.
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