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Veröffentlichungen Bekanntmachungen Bekanntmachung 20141027 IM-2
Vorzeitige Besitzeinweisung
Bekanntmachung des Innenministeriums - Die Enteignungskommissarin - vom 27.10.2014 - IV321 - 144.4 - 3.1 - 56 - 09/2014
Zur Entscheidung über den Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung für das für den mit Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (Planfeststellungsbehörde) vom 22.05.2013 (Az.: StD-553.32-04/11) festgelegten sechstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A7 zwischen der Anschlussstelle Quickborn und der Landesgrenze Schleswig-Holstein/Hamburg benötigte, nachstehend bezeichnete Grundeigentum:
Flurstück | Flur | Gemarkung | Größe in m² |
42/4 | 3 | Bönningstedt | ca. 985 dauerhaft ca. 60 vorübergehend |
42/5 | 3 | Bönningstedt | ca. 1960 dauerhaft ca. 355 dingliche Sicherung |
47/5 | 3 | Bönningstedt | ca. 1005 dauerhaft ca. 518 vorübergehend |
61/6 | 3 | Bönningstedt | ca. 1565 dauerhaft ca. 765 vorübergehend |
eingetragen im Grundbuch von Schnelsen (Amtsgericht Hamburg), Band 226, Blatt 6953
eingetragener Eigentümer: Harald Rösch, Köln
habe ich Termin zur mündlichen Verhandlung für
Mittwoch, den 10. Dezember 2014, um 11:00 Uhr,
im Innenministerium (Besprechungsraum 283),
Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel,
anberaumt.
Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich.
Diejenigen, denen ein Recht an dem o. a. Grundstück zusteht (Beteiligte) werden nach § 25 Abs. 4 des Preußischen Gesetzes über die Enteignung von Grundeigen-tum vom 11. Juni 1874 i. d. F. des Zweiten Gesetzes über den Abschluss der Samm-lung des schleswig-holsteinischen Landesrechts vom 13. Dezember 1973 (GVOBl. Schl.-H. S. 440), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.06.2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 153) aufgefordert, ihr Recht in dem Termin wahrzunehmen.
Ich weise darauf hin, dass auch bei Nichterscheinen über den Antrag auf Besitzein-weisung und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden wird.
Dr. Imke Schneede
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