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Bekanntmachung des Innenministeriums - Die Enteignungskommissarin - vom 27.10.2014


Bekanntmachung 20141027 IM

Vorzeitige Besitzeinweisung

Bekanntmachung des Innenministeriums - Die Enteignungskommissarin - vom 27.10.2014 - IV321 - 144.4 – 7.1 – 56 – 07/2014

Zur Entscheidung über den Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung für den mit Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (Planfeststellungsbehörde) vom 19.04.2013 (Az.: AfpE L 663.42-2-4) festgestellten Plan für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Hamburg/Nord-Dollern Nr. 316 zwischen dem Umspannwerk Hamburg/Nord und der 380 kV-Leitung Dollern-Wilster Nr. 307 benötigte, nachstehend bezeichnete Grundeigentum:

Flurstück Flur Gemarkung Größe in m²
94/11 13 Quickborn ca. 750
94/12 13 Quickborn ca. 750
94/13 13 Quickborn ca. 750
94/14 13 Quickborn ca. 750
94/15 13 Quickborn ca. 755
94/16 13 Quickborn ca. 790
94/18 13 Quickborn ca. 771
94/19 13 Quickborn ca. 752
94/26 13 Quickborn ca. 144

eingetragen im Grundbuch von Quickborn Blatt 3886
eingetragener Eigentümer: Saidaqa Said, Hamburg

habe ich Termin zur mündlichen Verhandlung für

Donnerstag, den 04. Dezember 2014, um 10:30 Uhr,
im Innenministerium (Besprechungsraum 373),
Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel,

anberaumt.

Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich.

Diejenigen, denen ein Recht an dem o. a. Grundstück zusteht (Beteiligte) werden nach § 25 Abs. 4 des Preußischen Gesetzes über die Enteignung von Grundeigen-tum vom 11. Juni 1874 i. d. F. des Zweiten Gesetzes über den Abschluss der Samm-lung des schleswig-holsteinischen Landesrechts vom 13. Dezember 1973 (GVOBl. Schl.-H. S. 440), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.06.2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 153) aufgefordert, ihr Recht in dem Termin wahrzunehmen.

Ich weise darauf hin, dass auch bei Nichterscheinen über den Antrag auf Besitzeinweisung und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden wird.


Dr. Imke Schneede

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