Der Kreis Pinneberg ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten der Unterkunft für die Bedarfsgemeinschaften nach dem Arbeitslosengeld II und im Rahmen der Sozialhilfe (SGBII) im angemessenen Umfang zu übernehmen. Die angemessenen Wohnkosten orientieren sich dabei an dem spezifischen Mietenniveau in den verschiedenen Regionen des Kreises. Im Rahmen einer...