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Veröffentlichungen Pressemitteilungen Kooperationsvereinbarung
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 28. August 2013 einstimmig die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Pinneberg und der Stadt Kiel für die Kriegsopferfürsorge beschlossen. Ab dem 01. Januar 2014 werden die Aufgaben der Kriegsopferfürsorge für den Kreis Pinneberg durch die Stadt Kiel übernommen.
„Mit der Kooperation erreichen wir eine Qualitätssteigerung in der Aufgabenwahrnehmung und sparen zugleich Kosten“, macht Holger Lankau, Fachdienstleiter Soziales, deutlich. Das Einsparvolumen wird auf 7.300 Euro jährlich beziffert.
Aktuell werden 65 Fälle mit absteigender Tendenz im Bereich der Kriegsopferfürsorge bei der Kreisverwaltung bearbeitet.
„Da die Bearbeitung grundsätzlich über den Postweg läuft, ändert sich für die Leistungsempfänger nichts“, so Lankau. „Natürlich stehen wir den Bürgern weiterhin hier vor Ort zur Verfügung und leiten Schriftstücke und Erklärungen weiter“.
Über die Kriegsopferfürsorge
Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Personen, die nach dem Bundesversorgungsgesetz als Beschädigte oder Hinterbliebene anerkannt sind. Die Leistungen werden in Abhängigkeit von den persönlichen Verhältnissen des Einzelnen bewilligt.
Folgende Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind möglich:
Webseiten-ID: 7562
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
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