An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!
Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Je nach Nutzung und Nutzergruppe
Anträge können formlos gestellt werden.
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Antragstellung gem.Entgeltordnung
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Antrag gem. Homepage
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
1 Woche vor Nutzung
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Ca. 2 Wochen
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Entgeltordnung außerschulische Nutzung
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Nein.
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
Wegbeschreibung