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Das Team Verkehrslenkung trägt durch verkehrslenkende Maßnahmen mit dazu bei, dass die Sicherheit auf unseren Straßen aufrechterhalten wird und der Verkehr möglichst störungsfrei fließen kann. Die Anordnung von Verkehrszeichen und die Lichtung des Schilderwaldes gehören ebenso wie die Unfallauswertungen zum Aufgabenbereich unseres Teams.
Ausnahmegenehmigungen von gesperrten Straßen sowie die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot und der Ferienreisezeit sowie die Erteilung von Unternehmens- und Werkstattkarten werden von unserem Team bearbeitet.
Die Baustellensicherung der Maßnahmen unseres Tiefbaus sowie die Fachaufsicht für die Baustellensicherungen durch die Kommunen werden durch uns wahrgenommen.
Außerdem sind wir für die Verkehrssicherheit auf der Insel Helgoland zuständig.
Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum werden von uns verkehrsrechtlich begleitet, wenn diese überörtliche Auswirkungen haben.
Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit (FD 25)
Team Verkehrslenkung (25-3)
Geschäftszimmer
Telefon: 04121/ 4502-2519
Fax: 04121/ 4502-92519
E-Mail: verkehrslenkung@kreis-pinneberg.de
Raum: 2.046
Sonntagsfahrverbot (Vertretung und feste Firmen)
Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit (FD 25)
Team Verkehrslenkung (25-3)
Telefon: 04121/ 4502-2521
Fax: 04121/ 4502-92521
E-Mail: verkehrslenkung@kreis-pinneberg.de
Raum: 2.048
Zuständigkeit VL: Schenefeld, Uetersen, Halstenbek, Helgoland, Amt Geest und Marsch Südholstein
Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit (FD 25)
Team Verkehrslenkung (25-3)
Telefon: 04121/ 4502-2525
Fax: 04121/ 4502-92525
E-Mail: verkehrslenkung@kreis-pinneberg.de
Raum: 2.039
Güterkraftverkehr (A - O) | Sonntagsfahrverbot (Dauer- und Einzelgenehmigungen) | Baustellen | Veranstaltungen
Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit (FD 25)
Team Verkehrslenkung (25-3)
Telefon: 04121/ 4502-2527
Fax: 04121/ 4502-92527
E-Mail: verkehrslenkung@kreis-pinneberg.de
Raum: 2.046
Güterkraftverkehr (P - Z) | Sonntagsfahrverbot | Unternehmens- und Werkstattkarten | Ausnahmegenehmigungen nach der StVO und StzVO
Zuständigkeit VL: Barmstedt, Amt Elmshorn-Land, Amt Hörnderkirchen, Amt Rantzau
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