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Der Kreis Pinneberg hat die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege), Asylbewerberleistungsgesetz und dem Landespflegegesetz auf die Städte Barmstedt, Elmshorn, Pinneberg, Quickborn, Tornesch und Wedel sowie der Gemeinde Helgoland übertragen.
Das Team nimmt im wesentlichen Aufgaben der individuellen sozialen Sicherung wahr. Es ist Ansprechpartner, Berater und Fachaufsichtsbehörde für die örtlichen Sozialämter und ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger. Die Zuständigkeiten nach Wohnort können Sie der Tabelle SGB II / SGB XII Zuständigkeiten entnehmen.
Die Richtwerte für sozialrechtlich angemessenen Wohnraum finden Sie in der Tabelle Angemessene Unterkunftskosten bei der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II / SGB XII im Kreis Pinneberg.
Die Durchführung der "Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (= Bürgergeld) wird durch die fünf Leistungszentren der gemeinsamen Einrichtung im Kreis Pinneberg (Jobcenter Kreis Pinneberg) in Elmshorn, Pinneberg, Quickborn, Tornesch und Wedel wahrgenommen. Eine Übersicht mit Adressen bietet Ihnen die Liste Jobcenter Kreis Pinneberg.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter http://www.jobcenter-kreis-pinneberg.de/.
Falls Sie sich im Vorwege schon selbst einen Eindruck verschaffen möchten, ob sich eine Antragstellung in Ihrem Fall lohnt, können Sie dem Link http://www.sozialhilferechner24.de folgen und dort Ihre Daten probeweise eingeben. Ob tatsächlich ein Leistungsanspruch besteht, müssten Sie bitte mit der zuständigen Behörde klären.
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