Um Eingliederungs-Hilfe bekommen zu können, ist ein Antrag notwendig (siehe Paragraph 108, Neuntes Sozial-Gesetzbuch - SGB IX). Ein Antrag kann formlos gestellt werden. Auch eine rein mündliche Antrag-Stellung ist möglich. Im Kern braucht es die Mitteilung, dass eine bestimmte Person eine konkrete Unterstützungs-Leistung wünscht. Es reicht also eine E-Mail, eine Postkarte oder ein Anruf.
Eingliederungs-Hilfe wird frühestens ab dem 1. eines Monats geleistet, in dem der Antrag auf die Leistung gestellt wurde. Das Antrags-Formular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Antragstellende Personen machen es der Verwaltung leichter und beschleunigen die Bearbeitung, wenn sie direkt das vorgesehene Antrags-Formular ausfüllen und an den Fachdienst Teilhabe senden. Denn für die weitere Bearbeitung sind eine Reihe von Informationen nötig, die sonst einzeln angefordert und eingeholt werden müssen.
In der anhängenden Übersicht finden Sie eine Auswahl der Leistungen der Eingliederungs-Hilfe für Erwachsene. Bei Vorliegen der Voraussetzungen können Leistungen der Eingliederungs-Hilfe auch als pauschale Geldleistung oder in Form eines Persönlichen Budgets erbracht werden.