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Bundesteilhabegesetz im Kreis Pinneberg


Der Bundesgesetzgeber hatte sich im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) zum Ziel gesetzt, die Lebenssituation für Menschen mit Behinderungen entscheidend zu verbessern. So sollen unter anderem Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung sowie Personenzentrierung und sozialräumliche  Orientierung stärker in den Fokus genommen werden. Daher wurde das Bundesteilhabegesetz  als umfassendes Gesetzespaket verabschiedet und wird seit Inkrafttreten in mehreren Reformstufen umgesetzt.

Menschen, die aufgrund einer umwelt- und einstellungsbedingten Teilhabeeinschränkung (Behinderung) mit körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnesbeeinträchtigungen nur eingeschränkte Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe haben, sollen aus dem bisherigen Fürsorgesystem herausgeführt werden. Leistungen sollen sich am tatsächlichen Bedarf des Menschen mit Behinderung orientieren.

Zudem soll die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger (z.B. Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger) untereinander verbessert werden, um so das Verfahren zu vereinfachen und „Leistungen wie aus einer Hand“ zu ermöglichen. Es soll künftig vermieden werden, dass Menschen, die zur Deckung eines teilhabebedingten Bedarfs z.B. auf Leistungen mehrerer Rehabilitationsträger angewiesen sind, zu mehreren Behörden geschickt werden, um dort einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Was sind die wesentlichen Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetzes?

  • Trennung Fachleistung von existenzsichernde Leistung
  • Veränderung des Behinderungsbegriffs - Ausschlaggebend ist Teilhabeeinschränkung und nicht Behinderung (siehe hierzu auch Behinderungsbegriff)
  • Personenzentrierte und individuellere Leistungsgewährung
  • Selbstbestimmung stärken (siehe Selbstbestimmungsstärkungsgesetz)
  • Vereinfachter Zugang zu Leistungen für Leistungsberechtigte (Ein Antrag für Alles - Wir kümmern uns!)

Wenn Sie sich weitergehend informieren möchten, finden Sie im Bundesteilhabegesetz zusätzliche Informationen - auch in leichter Sprache.

Wo stehen wir aktuell im Kreis Pinneberg?

  • Gründung des Fachdienstes Teilhabe zum 01.10.2020 und Weiterentwicklung der Organisation des Fachdienstes
  • Gründung des Teams Existenzsichernde Leistung im Fachdienst Soziales
  • Einführung der Instrumente der "Schleswig-Holstein Individuelle Planung - SHIP"
  • Individuelle Bedürfnisse der Klienten stehen bei der Beratung und Planung der Leistungen im Vordergrund
  • Intensive fachliche Weiterbildungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Teilhabe
  • Einstellung von weiteren Fachkräften
  • Mitarbeit in diversen Fachgruppen und Fachforen auf Kreis- und Landesebene

Wo wollen wir hin?

  • Ausbau unseres Leistungsangebotes, z.B. Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX
  • Schaffung von Plattformen oder anderen Möglichkeiten zum Austausch und der Befragung von Leistungsberechtigten, deren Angehörigen, Leistungserbringern und sonstiger Akteure
  • Ausbau des Sozialraumes, z.B. Schaffen von Wohnraum für Menschen mit Behinderung,  Förderung einer sozialräumlich orientierten Angebotsvielfalt
  • Vollumfängliche Anwendung aller SHIP-Instrumente

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