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Die untere Abfallentsorgungsbehörde ist für die Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen, insbesondere von gefährlichen Abfällen, zuständig.
Vorrangiger Zweck des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft durch die Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen zur Schonung der natürlichen Ressourcen sowie weiterhin die Sicherung der umweltverträglichen Abfallbeseitigung.
Den Herstellern wird die Verantwortung für ihre Produkte über den Gebrauch hinaus auferlegt, in dem sie zur Rücknahme und Verwertung einer Reihe von Abfällen, wie z.B. Verpackungen, Altfahrzeugen, Batterien und Elektro- und Elektronikaltgeräten, verpflichtet werden.
Die untere Abfallentsorgungsbehörde überwacht die Entsorgungswege der Abfälle. Hier werden unter anderem die Entsorgungsnachweise geprüft und Identifikationsnummern (z.B. Abfallerzeugernummern) vergeben.
Rechtliche Grundlagen für die Arbeit der unteren Abfallentsorgungsbehörde sind neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz mit den dazugehörigen Verordnungen, das Landesabfallwirtschaftsgesetz sowie die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Pinneberg.
Fachdienst Umwelt (FD 26)
Team Abfallüberwachung und gesundheitlicher Umweltschutz (26-4)
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