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Jahresabschluss des Kreises Pinneberg


Der Kreis Pinneberg ist nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, für jedes Jahr eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan zu verabschieden. Nach Ablauf des Haushaltsjahres müssen alle Konten des Produkthaushaltsplanes abgerechnet werden. Das Ergebnis ist der Jahresabschluss, der nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen* des jeweiligen Bundeslandes zu erstellen ist. Der Jahresabschluss ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen, der Rechnungs- und Gemeindeprüfung vorzulegen und wird von der ehrenamtlichen Selbstverwaltung (Kreistag) beschlossen.

* Gemeindeordnung (GO) §95n, Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) Doppik §26


Jahresabschluss

Was beinhaltet der Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss enthält die Bilanz, die Finanz- und Ergebnisrechnung sowie die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung für die einzelnen Produktbereiche. Diese sind nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu erstellen. Ergänzt wird der Jahresabschluss noch durch verschiedene Anlagen.



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