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Verwaltung Fachbereich Bauen, Umwelt und Verkehr Fachdienst Straßenverkehr Team Verkehrsgewerbe Fahrschulaufsicht Fahrschulerlaubnis
Wer als selbständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbildet oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden läßt, bedarf der Fahrschulerlaubnis. Für die Erteilung der Fahrschulerlaubnis werden gem. § 17 und 18 FahrlG folgende persönliche Voraussetzungen an den Bewerber gestellt:
Der Bewerber muss,
Als Antragsunterlagen werden benötigt:
Webseiten-ID: 3417
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
Wegbeschreibung