Die interne Meldestelle richtet sich an alle Beschäftigten der Kreisverwaltung Pinneberg sowie an alle Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Kreisverwaltung Pinneberg in Kontakt stehen und Kenntnisse über Verstöße gemäß Hinweisgeberschutzgesetz erlangt haben. Dies umfasst beispielsweise Lieferant*innen, Dienstleistende oder freiberuflich Tätige.