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Verwaltungsleistung suchen


Erlaubnis für den Bau einer Gehwegüberfahrt beantragen


Wenn Sie eine Gehwegüberfahrt (abgesenkter Bordstein) bauen lassen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.


Leistungsbeschreibung

Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.

Der Bau einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

Hierfür benötigen Sie vorab eine Erlaubnis des örtlich zuständigen Tiefbauamtes. Das Tiefbauamt kann Ihnen konkrete Vorschriften nennen, wie die Gehwegüberfahrt gebaut werden muss.


Verfahrensablauf
  • Sie beantragen den Bau der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
  • Der Antrag wird geprüft.
  • Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vor-Ort-Termin organisieren und durchführen.
  • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt bauen lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).
An wen muss ich mich wenden?
  • Regionales Tiefbauamt
  • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Voraussetzungen

Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag, sofern vorhanden
  • Gegebenenfalls erforderliche Anlagen (zum Beispiel Katasterplan, Lageplan)
Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können die Arbeiten beginnen, sobald Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Bearbeitungsdauer

Individuell je nach Aufwand.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage
Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Adresse
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Telefon
0431 3830
Fax
0431 383-2754
E-Mail
gst@lbv-sh.landsh.de
Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Stadt Pinneberg - Fachdienst Straßenbau
    Adresse
    Bismarckstr. 8
    25421 Pinneberg
    E-Mail
    pf-strassen@stadtverwaltung.pinneberg.de
    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do:      8:30 - 13:00 Uhr
      - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
    zusätzlich Di:  14:30 - 18.00 Uhr
      - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)

    Zusätzliche Öffnungszeiten,
    die nur für Termine zur Verfügung stehen:

    Mo, Do:  7:30 - 8:30 Uhr
    Fr:         7:30 - 13:00 Uhr

    nur Bürgerbüro:
    Do: 14:30 - 17:30 Uhr

    Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze

      Webseiten-ID: 20042104