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Verwaltungsleistung suchen


Behördliche Gefahrenabwehr für Gewässer (nach Wasserrecht)


Sofern Gefahren für oder durch Gewässer drohen, sollte dies der zuständigen Behörde umgehend gemeldet werden.


Leistungsbeschreibung

Drohen Gefahren für ein Gewässer (z. B. im Falle von Verunreinigungen durch Heizöl, Kraftstoffe, Chemikalien oder eines extremen Fischsterbens) oder gehen durch den Zustand oder die Benutzung von Gewässern, der Deiche, (Sicherungs-)Dämme, Sperrwerke oder sonstigen Hochwasserschutzanlagen sowie der Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete (einschl. der überschwemmungsgefährdeten Gebiete) Gefahren für die Allgemeinheit oder Einzelne aus, sollten die zuständigen Behörden umgehend benachrichtigt werden.

Die zuständigen Behörden treffen dann die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren.


An wen muss ich mich wenden?
  • An den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz in Husum (Obere Wasserbehörde), wenn Küstengewässer, Seeschifffahrtsstraßen, Landeshäfen oder Außentiefs betroffen sind,
  • an die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden), wenn die übrigen Gewässer (einschließlich des Grundwassers) betroffen sind oder
  • in Notfällen an die Polizei (Notruf 110) oder die Feuerwehr (Notruf 112).
Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine.

Jedoch sind Angaben über Ort, Zeit sowie Art und Umfang der Gefahr für die zuständige Stelle hilfreich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Benachrichtigung der zuständigen Stelle sollte so schnell wie möglich erfolgen.

Rechtsgrundlage

§ 110 Abs. 1 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz)

§ 110 Landeswassergesetz

Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz des Landes Schleswig-Holstein
Adresse
Herzog-Adolf-Straße 1
25813 Husum
Telefon
+49 4841 667-0
Fax
+49 4841 667-115
E-Mail
Poststelle.Husum@LKN.landsh.de
Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Kreis Pinneberg - Fachdienst Umwelt
    Adresse
    Kurt-Wagener-Straße 11
    25337 Elmshorn
    Telefon
    +49 4121 4502-0
    Öffnungszeiten

    Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

    Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

    Verkehrsanbindung
    Kurt-Wagener-Str.
    • Bus: Linie 6502
    Parkplätze
    • Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
    • Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht

    Webseiten-ID: 20042104