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Verwaltungsleistung suchen


Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung


Die Rentenversicherung kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen.

Leistungsbeschreibung

Die Rentenversicherung kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen.


An wen muss ich mich wenden?

Bei folgenden Stellen können Sie das übersandte Formular des Rentenleisters ausfüllen und unterschreiben:

  • Kommunale Behörden
  • Kirchenbehörden
  • Notarinnen und Notare
  • Landesärzte- und Landestierärztekammern
  • Berufsständische Versorgungswerke
  • Gesetzliche Krankenkassen
  • Banken als Anstalten des öffentlichen Rechts oder Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG

Anschließend erfolgt seitens der Stelle vor Ort eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation.
Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der jeweiligen Stelle in Verbindung zu setzen.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist gebührenfrei.
Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger oder private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten) sind gebührenpflichtig. Die Gebühr ist abhängig von der Handlung der ausgewählten Stelle, die die Beglaubigung vornimmt.

Rechtsgrundlage

§ 60 SGB I

§ 119 SGB VI

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil, § 119 Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche 

Was sollte ich noch wissen?

Eine Meldebescheinigung der Meldebehörde kann nur ohne entsprechende Zusätze, dass die Kundin oder der Kunde lebend sei, erteilt werden. Bei der erteilten Meldebescheinigung bleibt das Sterbedatum leer. Daraus folgt, dass die Person noch lebt. Diese Meldebescheinigung kann mit dem Formular des Rentenleisters verbunden und gesiegelt werden und gilt als eine Urkunde.

Stadt Pinneberg - Standesamt
Adresse
Bismarckstr. 8
25421 Pinneberg
E-Mail
Standesamt@stadtverwaltung.pinneberg.de
Verkehrsanbindung
Parkplätze
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    • Bus: Linie 6663
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    • Bus: Linie 185
    Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
    • Bus: Linie 185
    • Bus: Linie 6663
    • Bus: Linie 285
    • Bus: Linie 594
    Parkplätze
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    • Aufzug vorhanden
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