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Verwaltungsleistung suchen


Krankenkassenaufsicht


Die staatliche Rechtsaufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen liegt beim Bundesamt für Soziale Sicherung.


Leistungsbeschreibung

Die gesetzlichen Krankenkassen unterliegen der staatlichen Rechtsaufsicht.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen. Bundesunmittelbar sind die Krankenkassen, deren Tätigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Krankenkassen, deren Tätigkeitsbereich auf bis zu drei Bundesländer beschränkt ist, unterstehen der jeweiligen Landesaufsicht.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung oder die aufsichtsführende Landesbehörde.

Die zuständige Aufsichtsbehörde kann unter anderem dem Impressum des Internetauftritts der jeweiligen Krankenkasse entnommen werden.

 
Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu den Themen Gesundheitswesen, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Ansprechpartner bei Beschwerden über die gesetzliche Krankenversicherung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

Ansprechpartner bei Beschwerden über die gesetzliche Krankenversicherung

Krankenversicherung

Bundesamt für Soziale Sicherung
Adresse
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 619-0
Fax
+49 228 619-1829
E-Mail
poststelle@bvamt.bund.de
WWW
Bundesamt für Soziale Sicherung
Öffnungszeiten

Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr

Mi. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr

Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

Verkehrsanbindung
Parkplätze

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