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Verwaltungsleistung suchen


Erlaubnis beantragen, ein Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln


Wer eine öffentliche Lotterie oder Tombola durchführen möchte, bedarf einer Erlaubnis


Leistungsbeschreibung

Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit einer glücksspielrechtlichen Genehmigung angeboten werden. Zu den genehmigungspflichtigen Glücksspielen zählen u.a. Lotterien und Ausspielungen.
Wenn Sie eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (auch Tombolen) durchführen möchten, müssen Sie diese beantragen und genehmigen lassen.
 

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Antrag                                                                                                                                                      

Der Reinertrag der Lotterie bzw. Tombola/Ausspielung ist für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
 


An wen muss ich mich wenden?
  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, sofern sich die Lotterie auf das Gebiet der Gemeinde, des Amtes oder der Stadt erstreckt.
  • An die Kreisordnungsbehörde, sofern sich die Lotterie auf mehrere amtsfreie Gemeinden oder mehrere Ämter des Kreises erstreckt.
  • An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS), sofern sich die Lotterie auf mehrere Kreise oder kreisfreie Städte erstreckt.
Welche Gebühren fallen an?

Für die Genehmigung, die Änderung oder Aufhebung einer Genehmigung sowie Überwachungsmaßnahmen werden Gebühren nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in der zum Zeitpunkt der Amtshandlung geltenden Fassung erhoben.
Amtshandlungen bei Lotterien von Körperschaften, Vereinigungen und Stiftungen, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen, deren technische Durchführung nicht einem gewerblichen Unternehmen übertragen wird, sind gebührenfrei.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Da die Lotterie/Ausspielung gemeinnützigen Zwecken dient, ist die Erlaubnis zu deren Durchführung gebührenfrei (Anmerkung zu Tarifstellen 16.1.1 bis 16.1.6 des allgemeinen Gebührentarifs der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren).

Rechtsgrundlage
  • Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) vom 15. Dezember 2011,
  • Gesetz zur Ausführung des Ersten Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster GlüÄndStV AG) vom 1. Februar 2013,
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) - VwGebVO SH.

GlüStV

VwGebVO SH

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) vom 15. Dezember 2011, Gesetz zur Ausführung des Ersten Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster GlüÄndStV AG) vom 1. Februar 2013,

Was sollte ich noch wissen?

Wer ohne behördliche Erlaubnis ein öffentliches Glücksspiel veranstaltet oder vermittelt, handelt rechtswidrig und kann sich strafbar machen. Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel kann ebenfalls strafrechtlich relevant sein.

Weitere Informationen zum Glücksspielwesen finden Sie auf den Seiten der Landesregierung.

Glückspielwesen

Welche Fristen muss ich beachten?

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Der Antrag  muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

ca. zwei Wochen

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Adresse
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Postanschrift
24171 Kiel
Telefon
+49 431 988-0
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E-Mail
poststelle@im.landsh.de
WWW
Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht
      Stadt Pinneberg - Gewerbeangelegenheiten
      Adresse
      Bismarckstr. 8
      25421 Pinneberg
      E-Mail
      gewerbe@stadtverwaltung.pinneberg.de
      Verkehrsanbindung
      Bushaltestelle Bismarckstraße
      • Bus: Linie 6663
      • Bus: Linie 594
      • Bus: Linie 285
      • Bus: Linie 185
      Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
      • Bus: Linie 185
      • Bus: Linie 6663
      • Bus: Linie 285
      • Bus: Linie 594
      Parkplätze
      • Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
      • Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
      • Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht

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