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Verwaltungsleistung suchen


Einwohner*innenfragestunde


Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde oder Stadt haben das Recht, in den öffentlichen Sitzungen der Gemeinde- oder Stadtvertretung im Rahmen der Einwohner*innenfragestund...

Leistungsbeschreibung

Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde oder Stadt haben das Recht, in den öffentlichen Sitzungen der Gemeinde- oder Stadtvertretung im Rahmen der Einwohner*innenfragestunde zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Gleiches gilt für die öffentlichen Sitzungen der Kreistage und Amtsausschüsse für Angelegenheiten des Kreises bzw. des Amtes.

Die Ausschüsse der oben genannten Gremien können ebenfalls Einwohner*innenfragestunden durchführen.

Die Durchführung der Fragestunde regeln die Gremien jeweils in ihren Geschäftsordnungen. In der Regel können Fragen auch vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden.


An wen muss ich mich wenden?
  • In den ehrenamtlich verwalteten Gemeinden und Städten an die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister,
  • in den hauptamtlich verwalteten Gemeinden und Städten an die Bürgervorsteherin oder den Bürgervorsteher bzw. die Stadtpräsidentin oder den Stadtpräsidenten,
  • in den Kreisen an die Kreispräsidentin oder den Kreispräsidenten,
  • in den Ämtern an die Amtsvorsteherin oder den Amtsvorsteher.
Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

https://www.pinneberg.de/index.php?id=500 oder Website der Stadt Pinneberg - Rathaus und Politik - Einwohnerversammlung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auf Verlangen muss die Einwohnerschaft zum Beispiel durch Vorlage des Personalausweises oder eines Reisepasses und einer Meldebescheinigung nachgewiesen werden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Ortsrecht Pinneberg Nummer 1.10 Hauptsatzung § 12 Einwohnerversammlung

Kreis Pinneberg - Stabstelle Landrat, Politik und Kommunikation
Adresse
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon
+49 4121 4502-0
E-Mail
einwohnerfragen@kreis-pinneberg.de
WWW
https://www.kreis-pinneberg.de
Öffnungszeiten

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Verkehrsanbindung
Kurt-Wagener-Str.
  • Bus: Linie 6502
Parkplätze
  • Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
  • Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

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