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Verwaltungsleistung suchen


Rosa Brille in Musterstadt Steuer festsetzen


Bitte beachten Sie, dass in Musterstadt eine Steuerpflicht für alle Träger einer rosa Brille besteht.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im öffentlichen Stadtgebiet von Musterstadt eine rosa Brille tragen möchten, besteht eine Steuerpflicht. Im privaten bzw. nicht öffentlichen Raum fallen keine Steuern an.


Verfahrensablauf
  • Sie melden Ihre Absicht, eine rosa Brille im Stadtgebiet Musterstadt tragen zu wollen, bei der Stadtverwaltung Musterstadt an.
  • Diese prüft Ihr Anliegen und erteilt Ihnen eine Genehmigung.
  • Gleichzeitig setzt die zuständige Stelle die zu zahlende Steuer fest.
An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Stadtverwaltung Musterstadt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Stadtverwaltung Musterstadt.

Voraussetzungen
  • Sie sind mind. 18 Jahre alt
  • Sie wollen eine rosa Brille im Stadtgebiet Musterstadt tragen
Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Steuerfestsetzung werden nachfolgende Angaben benötigt:

  • Name, Vorname(n)
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Augenfarbe
  • Kontaktdaten
  • Bankverbindung 
Welche Gebühren fallen an?

Die Steuer beträgt für die erste rosa Brille 5,00 Euro, für die Zweite 10,00 Euro und für jede weitere 25,00 Euro.

Bearbeitungsdauer

Genehmigung erfolgt im Regelfall nach Antragstellung sofort

Rechtsgrundlage

Rosa Brille Satzung der Musterstadt Schleswig-Holstein (RoBriSa) i. V. m. § 4 Gemeindeordnung SH

§ 4 Gemeindeordnung SH (GO)

Fachlich freigegeben durch

Stadtverwaltung Musterstadt


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