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Verwaltungsleistung suchen


Ausnahmegenehmigung nach der Binnenfischereiverordnung beantragen


Wenn Sie in Schonzeiten und/oder über die Mindestmaße fischen möchten, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der oberen Fischereibehörde beantragen.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie während den Schonzeiten fischen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung nach der Binnenfischereiverordnung (BIFVO). Diese erlaubt es Ihnen in Schonzeiten zu fischen oder untermaßige Fische zu fangen. Sie müssen die Ausnahmegenehmigung im Voraus bei der oberen Fischereibehörde beantragen.


Verfahrensablauf
  • Sie begründen schriftlich, weshalb und zu welchem Zweck Sie eine Ausnahmegenehmigung benötigen.
  • Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung bei der oberen Fischereibehörde.
  • Die obere Fischereibehörde prüft Ihren Antrag.
  • Die Ausnahmen können mit Nebenbestimmungen versehen werden, wenn erhebliche Auswirkungen auf Flora oder Fauna am oder im Gewässer oder erhebliche Beeinträchtigungen der Fischerei zu befürchten sind.
  • Die Behörde übermittelt Ihnen die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gültiger Fischereischein
  • Begründung für die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung/Befreiung
Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist: Vor dem ersten Fischfang in Schonzeiten

Rechtsbehelf

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek) einzulegen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Ausnahmegenehmigungen ersetzen nicht die erforderlichen privatrechtlichen Erlaubnisse zum Fischfang. Dies gilt auch für Forschungszwecke.

Fachlich freigegeben durch

Obere Fischereibehörde im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Adresse
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Telefon
+49 4347 704-0
Fax
+49 4347 704-116
E-Mail
Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de
WWW
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht

    Webseiten-ID: 20042104