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Verwaltungsleistung suchen


Person aus dem Aal-Register als Aalfischer löschen lassen


Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie sich bei der oberen Fischerei Behörde abmelden.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei). In der Anzeige sind Angaben zum Namen, der Anschrift und zur Küsten und/oder Binnenfischerei zu machen.

Nach der Abmeldung von der Aalfischerei werden Sie als erfasste Person von der oberen Fischereibehörde aus dem Fischereiregister gelöscht.


Verfahrensablauf
  • Sie melden für sich als Person die Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
  • Sie füllen das Formular schriftlich aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch an die zuständige Behörde.
  • Ihre Registrierung zur Aalfischerei wird aus dem Fischereiregister entfernt.
Welche Fristen muss ich beachten?

Bei Aufgabe der Aalfischerei

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume  (LLUR)

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Adresse
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Telefon
+49 4347 704-0
Fax
+49 4347 704-116
E-Mail
Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de
WWW
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht

    Webseiten-ID: 20042104