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Verwaltungsleistung suchen


Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden


Sie möchten erstmals Menschen in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigen? Dann müssen Sie die erforderliche Vorabmeldung an die zuständige Behörde übermitteln.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Unternehmen zum ersten Mal Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) vergeben, müssen Sie vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn Sie nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten planen. Die Mitteilung ist kein Antrag auf Genehmigung zur Ausgabe von Heimarbeit. Nach der Mitteilung können Sie direkt mit der Ausgabe von Heimarbeit beginnen.


Voraussetzungen
  • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.
An wen muss ich mich wenden?

Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Mitteilung über die erstmalige Vergabe von Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG)
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Mitteilung muss vor der erstmaligen Ausgabe von Heimarbeit erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Adresse
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Telefon
0431 220040-10
Fax
0431 220040-650
E-Mail
poststelle@arbeitsschutz.uk-nord.de
WWW
Staatliche Arbeitsschutzbehörde
Verkehrsanbindung
Parkplätze

    Webseiten-ID: 20042104