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Verwaltungsleistung suchen


Anerkennung als Wasserrettungseinheit beantragen


Sie können als Kreis/kreisfreie Stadt oder als Wasserrettungsorganisation die Anerkennung für Wasserrettungseinheiten beantragen, für die Sie in Ihrem Verantwortungsbereich zuständig sind.


Leistungsbeschreibung

Diese Verwaltungsleistung richtet sich an Kommunen und Organisationen, die in der Wasserrettung tätig sind. Kreise und kreisfreie Städte können die Anerkennung für Wasserrettungseinheiten beantragen, die im Rahmen der Gefahrenabwehr durch die zuständigen Behörden der Kommunen eingesetzt werden.

Hilfsorganisationen beantragen die Anerkennung der Wasserrettungseinheiten, die im Rahmen der Gefahrenabwehr durch die zuständigen Behörden des Landes eingesetzt werden.

Das Land ist für die Wasserrettung in den nicht kommunalisierten Küstengewässern zuständig.


Verfahrensablauf
  • Sie reichen den Antrag zur Anerkennung als Wasserrettungseinheit online beim Land Schleswig-Holstein ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag daraufhin und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung.  
An wen muss ich mich wenden?

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Referat Feuerwehrwesen

Voraussetzungen

Für kommunale Gewässer gilt:

  • Kreise oder kreisfreie Städte müssen beabsichtigen die Wasserrettungseinheit mit der Durchführung der Wasserrettung zu beauftragen.  
  • Ein Antrag auf Anerkennung einer Feuerwehr als Wasserrettungseinheit kann nur von deren Trägerin (Gemeinde) über den zuständigen Kreis an das Land gerichtet werden.

Da das Land für die Wasserrettung in den nicht kommunalisierten Küstengewässern zuständig ist, gilt als Voraussetzung für die Hilfsorganisationen, dass das Land beabsichtigt, die Wasserrettungseinheit mit der Durchführung der Wasserrettung an einem bestimmten Küstenabschnitt zu beauftragen.

Weitere für Ausstattung und Technik geltende Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Checkliste zur Anerkennung als Wasserrettungseinheit“ (über den Link unten auffindbar).

Wasserrettung in Schleswig-Holstein

Was sollte ich noch wissen?

Diese Leistung richtet sich ausschließlich an Kreise und kreisfreie Städte, sowie die in der Wasserrettung tätigen Organisationen.

Wasserrettung in Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Adresse
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Postanschrift
24171 Kiel
Telefon
+49 431 988-0
Fax
+49 431 988-2833
E-Mail
poststelle@im.landsh.de
WWW
Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht

      Webseiten-ID: 20042104