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Verwaltungsleistung suchen


Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren zur Entlastung von Abzugsteuern beantragen


Wenn Sie Vergütungen für Rechteüberlassungen oder bestimmte Kapitalerträge schulden, können Sie einen Antrag auf Ermächtigung zur Anwendung des Kontrollmeldeverfahrens stellen, um unter bestimmten Voraussetzungen den Steuerabzug ganz oder teilweise unterlassen zu können.


Leistungsbeschreibung

Im Kontrollmeldeverfahren unterlässt der Schuldner den Steuerabzug oder nimmt diesen nur nach dem höchstens zulässigen Steuersatz gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vor. Das gilt nur bei Gläubigern, die in einem ausländischen Staat ansässig sind, mit dem ein entsprechendes DBA besteht.

Das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen regelt, ob der Schuldner den Steuerabzug ganz oder teilweise unterlassen kann.

Wenn Sie am Kontrollmeldeverfahren teilnehmen, müssen Sie die geleisteten Zahlungen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt jährlich melden (Jahreskontrollmeldung).

Ihren Antrag auf Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren reichen Sie schriftlich per Post beim BZSt ein.

Hinweise
Die Ermächtigung zur Anwendung des Kontrollmeldeverfahrens erfolgt unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs.
Die bestehenden Anmeldeverpflichtungen des Schuldners für Kapitalerträge und die Haftung bei nicht ordnungsgemäßer Anwendung des Kontrollmeldeverfahrens bleiben unberührt.


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.

  • Rufen Sie den Antrag auf Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren auf der Internetseite des BZSt auf.
  • Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Senden Sie den Antrag per Post an das BZSt.
  • Ihr Antrag wird vom BZSt geprüft.
  • Die Entscheidung über Ihren Antrag auf Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren teilt Ihnen das BZSt schriftlich per Post in Form eines Bescheids mit.
Voraussetzungen

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie:

  • Schuldner von bestimmten Kapitalerträgen sind und
    • die Identität Ihres im Ausland ansässigen Gläubigers und
    • seine Berechtigung zur Inanspruchnahme der Steuerentlastung bereits vor Auszahlung der Erträge ohne nähere Ermittlung feststellbar ist.
  • Schuldner von Leistungen für die Überlassung von Rechten sind.

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihre geleisteten Kapitalerträge oder Vergütungen je Gläubiger dürfen folgende Betragsgrenzen während eines Kalenderjahres nicht überschreiten:
    • Einzelbeträge: EUR 5.500 (Bruttobetrag ohne Umsatzsteuer)
    • Jahresbeträge: EUR 40.000 (Bruttobetrag ohne Umsatzsteuer)
    • bestimmte Kapitalerträge: EUR 40.000 (Bruttobetrag)
  • Ihr Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen muss in einem Staat ansässig sein, mit dem Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.
  • Sie können das Kontrollmeldeverfahren für Kapitalerträge nur nutzen, wenn das Freistellungsverfahren nicht anwendbar ist.
Bearbeitungsdauer
  • für die Bearbeitung des Antrags: 2 bis 4 Wochen
Anträge / Formulare

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Antrag auf Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren (Antrag KapSt-KMV)

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Adresse
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 406-0
Fax
+49 228 406-2661
E-Mail
poststelle@bzst.bund.de
WWW
Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 16:00 Uhr

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St II 9 / Abzugsteuern
    Adresse
    An der Küppe 1
    53225 Bonn, Stadt
    Telefon
    +49 228 406-1200
    Fax
    +49 228 406-3200
    E-Mail
    abzugsteuer@bzst.bund.de
    WWW
    Kontaktformular
    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 – 16:00 Uhr

    Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr

    Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr

    Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr

    Freitag 09:00 – 16:00 Uhr

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St I B 3
      Adresse
      An der Küppe 1
      53225 Bonn, Stadt
      Telefon
      +49 228 4061200
      Fax
      +49 228 4063200
      E-Mail
      poststelle@bzst.bund.de
      Öffnungszeiten

      Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

      Verkehrsanbindung
      Parkplätze

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