Wenn Sie persönlich vorsprechen, wird eine sofortige Erledigung oft nicht möglich sein. Auch wenn Sie anrufen, kann man Sie meist nicht sicher identifizieren. Daher sollten Sie den Widerspruch online oder per Post einreichen.
Widerspruch online einreichen:
- Rufen Sie den OnlineAntrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können. Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Funktion Ihres Personalausweises.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch postalisch einreichen.
- Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort in der Regel postalisch an Ihre Meldeadresse oder unter Umständen via EMail.
Widerspruch schriftlich einreichen:
- Ihren Antrag können Sie formlos stellen.
- Senden Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen postalisch an die öffentliche Stelle.
Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch an Ihre Meldeadresse zu.