Die Beantragung der Bestellung einer Steuerhilfsperson kann formlos erfolgen:
Per Post oder Fax:
- Öffnen Sie das Formular-Management-System (FMS) des Bundesministeriums der Finanzen.
- Nutzen Sie das Suchfeld und suchen Sie dort das entsprechende Formular.
- Laden Sie das Formular 3721 "Auskunftsbogen (Bestellung einer Steuerhilfsperson) " herunter und füllen Sie es aus.
- Laden Sie das Formular 3722 "Personalbogen (Bestellung einer Steuerhilfsperson) " herunter und lassen Sie es durch die gewünschte Steuerhilfsperson ausfüllen.
- Reichen Sie den formlosen Antrag bei dem zuständigen Hauptzollamt ein und fügen Sie die ausgefüllten Formulare bei.
- Das Hauptzollamt prüft Ihr Anliegen und vereinbart bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Termin zur Vornahme der Bestellung. Die Bestellung findet in einem persönlichen Termin zur Niederschrift statt.
Online:
- Rufen Sie das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls auf.
- Melden Sie sich dort mit Ihren Zugangsdaten für ELSTER (Elektronische Steuererklärung) an.
- Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig registrieren.
- Füllen Sie das Formular aus und versenden Sie es elektronisch an das zuständige Hauptzollamt.
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Das Hauptzollamt prüft Ihr Anliegen und vereinbart bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Termin zur Vornahme der Bestellung. Die Bestellung findet in einem persönlichen Termin zur Niederschrift statt.