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Verwaltungsleistung suchen


Zuteilung des SSR-Mode-Codes beantragen


Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Zuteilung eines SSR-Mode-Codes für ein Luftfahrzeug beantragen.


Leistungsbeschreibung

Zur Inbetriebnahme eines Luftfahrzeugs müssen Sie dieses mit einem Sekundärradar-Antwortgerät (Transponder) ausrüsten. Dafür ist es notwendig, dass Sie sich vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einen SSR-Mode-Code zuteilen lassen.

Mit dem Antrag zur Zuteilung eines SSR-Mode-Codes müssen Sie allgemeine Angaben zum Luftfahrzeug einreichen.        

Aus rechtlichen und organisatorischen Gründen ist die Empfängerin oder der Empfänger der Rechnung immer die antragstellende Person. Eine abweichende Rechnungsadresse ist nicht möglich.

Mit einem zugeteilten SSR-Mode-Code kann das betreffende Luftfahrzeug am Verkehr teilnehmen, sobald eine Verkehrszulassung vorliegt.


Verfahrensablauf

Die Zuteilung eines SSR-Mode-Codes können Sie online beziehungsweise per Post oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
  • Wenn Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid abrufen und erhalten die Zuteilung des SSR-Mode-Codes.

Antrag per Post oder Fax:

  • Rufen Sie die Formulare zur Zuteilung eines SSR-Mode-Code auf der Internetseite des LBA auf.
  • Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.
Voraussetzungen
  • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer beziehungsweise Halterin oder Halter eines Luftfahrzeugs, das in Deutschland zum Verkehr nach Instrumentenflugregeln zugelassen werden soll.
  • Sie können den Antrag auch als Vertretung stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag auf Zuteilung eines Sekundärradar-Codes
  • für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer sowie Organisation, die ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben:
    • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung
  • für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern oder für die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine oder GbRs:
    • Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation)

Welche (weiteren) Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Zuteilung eines Sekundärradar-Codes.
Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Sekundärradar-Codes (SSR-Mode-Adressen) Zuteilung

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099
E-Mail
poststelle@lba.de
WWW
Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
WWW
Website of the German Federal Aviation Authority (LBA)
Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 4
    Adresse
    Hermann-Blenk-Straße 26
    38108 Braunschweig
    Telefon
    +49 531 2355-5480
    Fax
    +49 531 2355-5497
    Fax
    +49 531 2355-5498
    E-Mail
    RefT4@lba.de
    WWW
    Luftfahrt-Bundesamt, Verkehrszulassung
    Öffnungszeiten

    Telefonzeiten:

    Montag: 10:00 bis 12:00 Uhr

    Dienstag: 10:00 bis 12:00 Uhr

    Mittwoch: 10:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag: 10:00 bis 12:00 Uhr

    Freitag: 10:00 bis 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze

      Webseiten-ID: 20042104