Eine Genehmigung für die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 Uhr und 22 Uhr können Sie schriftlich beantragen.
Sie können die Genehmigung schriftlich beantragen:
- Beschreiben Sie dafür Ihr Anliegen formlos oder nutzen Sie bei Vorhandensein ein Antragsformular.
- Senden Sie Ihren Antrag an die örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz, einschließlich der erforderlichen Unterlagen und Nachweise.
- Sind erforderliche Unterlagen beziehungsweise Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie umgehend von der Sachbearbeitung kontaktiert.
- Die örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz prüft die Unterlagen.
- Ihr Antrag gilt als genehmigt, wenn Sie innerhalb von 6 Wochen keine Ablehnung erhalten.
- Sind die Voraussetzungen für die Genehmigung nicht erfüllt, erhalten Sie eine Ablehnung.
- Die für Arbeitsschutz zuständige Behörde kann Ihnen auch eine vorläufige Ablehnung erteilen.
- Bei einer Ablehnung geht Ihnen ein Ablehnungsbescheid zu.