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Verwaltungsleistung suchen


Gebühren bei einer Auslandsadoption bezahlen


Was für Gebühren gibt es im Rahmen einer Adoption eines Kindes aus dem Ausland?


Leistungsbeschreibung

Es gibt Gebühren für die Durchführung einer Eignungsprüfung durch eine staatliche Adoptionsvermittlungsstelle und für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens. Die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes informiert über die Höhe der Kosten und begleitet den Prozess.

Im Rahmen der Adoption eines Kindes aus dem Ausland entstehen weitere Kosten. Dabei handelt es sich um Kosten für Flüge, Unterkünfte, Beglaubigungen, Übersetzungen von Urkunden und Eignungsberichten sowie für den Dokumentenversand.
 


Zuständige Stelle

Eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes.

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) in Hamburg.

Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen

Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GZA)
Adresse
Südring 32
22303 Hamburg, Freie und Hansestadt
Telefon
+49 40 42863-5006
Fax
+49 40 42863-5188
E-Mail
gza@bsg.hamburg.de
WWW
https://www.hamburg.de/gza
Verkehrsanbindung
Parkplätze

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