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Verwaltungsleistung suchen


Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes


Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.


Leistungsbeschreibung

Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.

Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.


Zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
 

Voraussetzungen
  • Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen


Webseiten-ID: 20042104