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Verwaltungsleistung suchen


Antrag und Unterlagen und sowie Bericht der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundes-Immissionsschutzgesetzes veröffentlichen


Als Genehmigungsbehörde müssen Sie den Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Anlage sowie die für das Genehmigungsverfahren relevanten Unterlagen veröffentlichen.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Genehmigungsbehörde die Errichtung und den Betrieb einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigen wollen, müssen Sie den Antrag nebst Dokumenten bei sich sowie an geeigneter Stelle in der Nähe des Standorts der Anlage öffentlich auslegen.


Verfahrensablauf
  • Sie geben die Auslegung über das Amtsblatt im Vorwege bekannt.
  • Sie legen den Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in Ihrer Behörde und an einer geeigneten Stelle in der Nähe des Standorts der Anlage öffentlich aus.
  • Sie nehmen Einwendungen entgegen.
An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Umwelt in Schleswig-Holstein

Voraussetzungen
  • Es handelt sich um eine Anlage, die genehmigungsbedürftig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Der Antrag auf Genehmigung eines Vorhabens
  • Die dem Antrag beigefügten Unterlagen
  • Gegebenenfalls weitere Unterlagen, die für die Entscheidung wichtig sind, da sie Angaben über Auswirkungen des Vorhabens enthalten
  • Gegebenenfalls der UVP-Bericht
Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein

Landesamt für Umwelt
Adresse
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Telefon
+49 4347 704-0
Fax
+49 4347 704-116
E-Mail
poststelle.flintbek@lfu.landsh.de
WWW
Landesamt für Umwelt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00-15.00 Uhr
Freitag von 9.00-12.00 Uhr

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht

    Webseiten-ID: 20042104