Projektantrag einreichen:
- Sie reichen den Antrag online unter „Fördermittelantrag Perspektive Arbeitsmarkt für Geflüchtete (PAM)“ auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.
- Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
- In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und einreichen.
- Sie senden zusätzlich den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.
Auswahl der Projektträger und Projektträgerinnen:
- Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus und der Investitionsbank Schleswig-Holstein bewertet.
- Die Bewertung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
- Projektkonzeption (40 %)
- Eignung des Projektträgers oder der Projektträgerin (40 %)
- Projektfinanzierung (10 %)
- Bereichsübergreifende Grundsätze (10 %)
Bewilligung:
- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
- Die Benachrichtigung an Sie erfolgt voraussichtlich Ende November 2024.
Die Auszahlung erfolgt ebenfalls durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein.