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Verwaltungsleistung suchen


kleines Motorradkennzeichen


Verkleinerte Kennzeichen dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung genutzt werden.


Leistungsbeschreibung

Nicht selten wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen (sogenanntes "US - Kennzeichen" oder Leichtkraftradkennzeichen) geäußert. Derartige Kennzeichen können nur durch eine Ausnahmegenehmigung zugeteilt werden, die nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen erteilt wird.


An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle zu bestätigen, dass die Anbringung normalgroßer Kennzeichen wegen der baulichen Beschaffenheiten entweder technisch nicht möglich ist oder ein unverhältnismäßiger Aufwand für den Umbau zur Anbringung eines ordnungsgemäßen Kennzeichens erforderlich wäre. Nach der Rechtsprechung sind Umbaukosten bis zu 10 % des Zeitwertes des Fahrzeugs zumutbar.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

§ 47 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 10 i. V. m. Anlage 4 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV).

FZV

Was sollte ich noch wissen?

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Auch der Verweis auf andere Fälle eröffnet in der Regel keinen Anspruch.

Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
Adresse
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Telefon
+49 4121 4502-0
E-Mail
info.strassenverkehr@kreis-pinneberg.de
WWW
Kreis Pinneberg/ Fachdienst Straßenverkehr
Öffnungszeiten

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Verkehrsanbindung
Kurt-Wagener-Straße
  • Bus: 6502
Parkplätze
  • Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

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