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Verwaltungsleistung suchen


Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen


Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.


Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Pinneberg

Grundgebühr: 30,00 €; 3,30 € für Kraftfahrbundesamt und 1,80 € für die Mitteilung an das zentrale Fahrerlaubnisregister bei Probezeit oder 1 € ohne Probezeit. (besteht noch der alte Führerschein: zusätzlich 15 € Umtauschgebühren
 bei Verlust: eidesstaatliche Versicherung: 30,70 €
 Portokosten: 2,18 €
 vorläufiger Führerschein: 7,70 €


Welche Gebühren fallen an?
  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

An wen muss ich mich wenden?

Fahrerlaubnisbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Abschrift aus der Führerscheinkartei, wenn der Führerschein noch in Papierform bestand und/oder bei einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt wurde.

Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
Adresse
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Telefon
+49 4121 4502-0
E-Mail
info.strassenverkehr@kreis-pinneberg.de
WWW
Kreis Pinneberg/ Fachdienst Straßenverkehr
Öffnungszeiten

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Verkehrsanbindung
Kurt-Wagener-Straße
  • Bus: 6502
Parkplätze
  • Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

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