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Verwaltungsleistung suchen


Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen


Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Er gibt zum Beispiel Auskunft darüber, ob ein Grundstück bebaut werden darf oder nicht.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebaulicher Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Das können zum Beispiel sein: Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten.

Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier einem Bauvorhaben in der Regel einer oder mehrere öffentliche Belange entgegenstehen.


An wen muss ich mich wenden?

An die für den Bebauungplan zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage

§ 5 BauGB

BauNVO

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

§§5-7 Baugesetzbuch (BauGB), Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung (BauBNV)

Voraussetzungen

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Vorbereitende Bauleitplanung mit Darstellung von Planungszielen für die kommenden ca. 25 bis 30 Jahre.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Angaben zum angefragten Bereich

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

2 bis 5 Jahre

Stadt Pinneberg - Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung
Adresse
Bismarckstr. 8
25421 Pinneberg
E-Mail
fd-planung@stadtverwaltung.pinneberg.de
E-Mail
teschke@stadtverwaltung.pinneberg.de
Öffnungszeiten

Mo, Di, Do:      8:30 - 13:00 Uhr
  - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
zusätzlich Di:  14:30 - 18.00 Uhr
  - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)

Zusätzliche Öffnungszeiten,
die nur für Termine zur Verfügung stehen:

Mo, Do:  7:30 - 8:30 Uhr
Fr:         7:30 - 13:00 Uhr

nur Bürgerbüro:
Do: 14:30 - 17:30 Uhr

Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.

Verkehrsanbindung
Parkplätze

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