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Verwaltungsleistung suchen


Internationalen Führerschein beantragen


Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten benötigt.


Leistungsbeschreibung

Für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. Internationale Führerscheine können bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Internationale Führerscheine sind nur befristet gültig. Bei der Beantragung muss der Antragsteller im Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Spezielle Hinweise für Landkreis Pinneberg

 

Achtung! Ausstellung bei Namensänderung:

Sollte eine Namensänderung (z.B. wg. Heirat) stattgefunden haben und der EU-Führerschein wurde noch nicht mit der aktuellen Namensführung angepasst, so ist zu beachten, dass der internationale Führerschein erst ausgestellt werden kann, wenn der EU-Führerschein mit der aktuellen Namensführung ausgestellt wurde. Die Fristen für den neuen EU-Führerschein sind zu beachten.

Gültigkeit:

Der internationale Führerschein ist drei Jahre gültig und kann nicht verlängert werden.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

 
Voraussetzungen
  • Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis / Reisepass)
  •  ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster oder gültiger Drittstaatenführerschein, ggf. mit Übersetzung
  • aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).

Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Spezielle Hinweise für Landkreis Pinneberg

Grundgebühr: 15,00 Euro + 1,00 Euro Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister ohne Probezeit oder 1,80 Euro mit Probezeit

Optional:

Wenn kein EU-Führerschein besteht: 23,00 Euro Umtauschgebühren + 1,00 Euro Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister ; EU-Führerschein + Internationalen Führerschein zusenden: 2,53 Euro Portokosten

Was sollte ich noch wissen?

Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
Adresse
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Telefon
+49 4121 4502-0
E-Mail
info.strassenverkehr@kreis-pinneberg.de
WWW
Kreis Pinneberg/ Fachdienst Straßenverkehr
Öffnungszeiten

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Verkehrsanbindung
Kurt-Wagener-Straße
  • Bus: 6502
Parkplätze
  • Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

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