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Verwaltungsleistung suchen


Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen


Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.


Leistungsbeschreibung

Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.

Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

Gefördert wird:

  • der Bau einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuen Eigenheimen/Eigentumswohnungen, 
  • die Modernisierung einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung,
  • Erwerb bestehender Eigenheime/Eigentumswohnungen.

Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.


Welche Gebühren fallen an?

In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

keine Angabe

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Investitionsbank Schleswig-Holstein für weitere Förderprogramme
Adresse
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Telefon
+49 431 9905-0
Fax
+49 431 9905-3383
E-Mail
info@ib-sh.de
Verkehrsanbindung
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