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Kriegsopferfürsorge


Ziel der Kriegsopferfürsorge ist, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.


Leistungsbeschreibung

Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen. Ziel ist es, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

Die Kriegsopferfürsorge wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt. Sie umfasst:

  • Heilbehandlung, Versehrtenleibesübungen und Krankenbehandlung (§§ 10 bis 24a BVG),
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 bis 27j BVG),
  • Beschädigtenrente (§§ 29 bis 34 BVG) und Pflegezulage (§ 35 BVG),
  • Bestattungsgeld (§ 36 BVG) und Sterbegeld (§ 37 BVG),
  • Hinterbliebenenrente (§§ 38 bis 52 BVG),
  • Bestattungsgeld beim Tod von Hinterbliebenen (§ 53 BVG).

An wen muss ich mich wenden?
  • An die „Fürsorgestellen für Kriegsopfer“ bei den Kreisen und kreisfreien Städten oder
  • an die Hauptfürsorgestelle beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) in Neumünster.

Spezielle Hinweise für Landkreis Pinneberg

Die Landeshauptstadt Kiel führt auch für die Kreise Dithmarschen, Segeberg, Steinburg, Ostholstein, Stormarn und Pinneberg sowie für die Hansestadt Lübeck die Aufgabe der Kriegsopferfürsorge aus. Für den Kreis Steinburg gilt die Besonderheit, dass Anträge der Kriegsopferfürsorge für vollstationäre Pflege weiterhin durch den Kreis Steinburg bearbeitet werden.

Die Kriegsopferfürsorge wird von den örtlichen Fürsorgestellen (in Kiel im Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer) bearbeitet, und für den Personenkreis der Sonderfürsorgeberechtigten von der Hauptfürsorgestelle im Landesamt für soziale Dienste in Neumünster. Man kann sich jedoch in jedem Fall an die örtliche Fürsorgestelle wenden, da dort auch im Bedarfsfall für die Hauptfürsorgestelle Anträge entgegengenommen und Beratungen durchgeführt werden

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Bescheid-Kopie über die Anerkennung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsieht,
  • Nachweise über Einkommen,
  • Nachweise über laufende Verpflichtungen,
  • Nachweise über Vermögen.
Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auch über die Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

BMAS - Kriegsopferfürsorge

Landesamt für soziale Dienste Neumünster
Adresse
Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster
Telefon
+49 4321 913-5
Fax
+49 4321 13338
E-Mail
post.nms@lasd.landsh.de
WWW
LAsD Neumünster
Öffnungszeiten

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht
    Kreis Pinneberg - Fachdienst Soziales
    Adresse
    Kurt-Wagener-Straße 11
    25337 Elmshorn
    Telefon
    +49 4121 4502-3472
    Fax
    +49 4121 4502-93472
    E-Mail
    u.fahrenkrug@kreis-pinneberg.de
    WWW
    Fachdienst Soziales
    Öffnungszeiten

    Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

    Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

    Verkehrsanbindung
    Kurt-Wagener-Str.
    • Bus: Linie 6502
    Parkplätze
    • Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
    • Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht
    Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Heide
    Adresse
    Neue Anlage 9
    25746 Heide
    Telefon
    +49 481 6960
    Fax
    +49 481 636199
    E-Mail
    post.hei@lasd.landsh.de
    Öffnungszeiten

    Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer
      Adresse
      Deliusstraße 2
      24114 Kiel
      Fax
      +49 431 901-64410
      E-Mail
      wohnungsamt@kiel.de
      Öffnungszeiten

      Montag, 08.30 bis 12.30 Uhr

      Dienstag, 08.30 bis 12.30 Uhr

      Mittwoch geschlossen

      Donnerstag,08.30 bis 12.30 Uhr

      Freitag geschlossen

      Hinweis:
      Sie können telefonisch auch andere Termine vereinbaren.

      Verkehrsanbindung
      Harmsstraße
      • Bus: 50, 51, 52, 81
      Parkplätze
        Gebäudezugänge
        • Aufzug vorhanden
        • Rollstuhlgerecht

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