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Verwaltungsleistung suchen


Schwerbehindertenausweis beantragen


Der Schwerbehindertenausweis gibt Auskunft über den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale.


Leistungsbeschreibung

Die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises. Bei der Feststellung werden die Auswirkungen einer oder mehrerer Behinderungen insgesamt festgestellt.

Auf dem Schwerbehindertenausweis sind insbesondere der Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale eingetragen.

Der Ausweis mit dem jeweiligen Merkmal ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, wie zum Beispiel der Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr.


An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Schwerbehindertenausweis ist befristet gültig. Bislang konnten Sie Ihren Schwerbehindertenausweis verlängern lassen. Dies ist nun nicht mehr möglich. Er muss unter Vorlage des abgelaufenen Ausweises neu beantragt werden.

Anträge / Formulare

Die Beantragung der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises kann formlos oder mit dem Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht erfolgen.

Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht

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Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LAsD.

Informationen für Menschen mit Behinderung

Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Heide
Adresse
Neue Anlage 9
25746 Heide
Telefon
+49 481 6960
Fax
+49 481 636199
E-Mail
post.hei@lasd.landsh.de
Öffnungszeiten

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Verkehrsanbindung
Parkplätze

    Webseiten-ID: 20042104